29. November 2013
Revision der Energieverordnung – Parlamentarische Initiative 12.400
Die Handelskammer beider Basel beurteilt die Vorlage äusserst kritisch und sieht in einzelnen Bestimmungen elementaren Überarbeitungsbedarf. Allem voran sieht sie das eigentliche Ziel der parlamentarischen Initiative (die Entlastung der Unternehmen) nicht erfüllt.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Revision der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) Umsetzung der Pa. Iv. 12.400 (Eigenverbrauch, Rückerstattung des Zuschlags und Einmalvergütung)
Grundsätzliches
Die Handelskammer empfindet es als störend, dass mit der vorgesehenen Regelung unnötig zusätzlicher bürokratischer Aufwand verursacht wird. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die von einzelnenPassagen betroffen sein können, ist dies nicht zu verantworten. In Bezug auf die Einmalvergütung und den Eigenverbrauch sind wir der Auffassung, dass das System der KEV wie es heute besteht grundsätzlich zu überarbeiten ist, bevor an einzelnen Schrauben gedreht wird. Hier tut sich auch eine Inkongruenz mit der zurzeit im Parlament behandelten Vorlage zum Energiegesetz kund, welches ähnliche Vorhaben behandelt. Den unkontrollierten Ausbau von Technologien jenseits der Wirtschaftlichkeit lehnen wir entschieden ab. Insbesondere wenn dieser auf undifferenzierter Subventionspraxis oder auferlegter Rückvergütungsbedingungen gründet. Eine Entlastung der Industrie muss schnell kommen, da der Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen bedeutend ist. Diese Forderung wird nur mit einer Nachbesserung bei der Rückerstattung erreicht.
Einzelheiten
Im Folgenden äussern wir uns zu einzelnen Punkten der Vorlage. Dabei verzichten wir auf die Abhandlung der Einmalvergütung und des Eigenverbrauches, von welcher unsere Mitgliedsunternehmen weniger betroffen sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang lediglich auf unsere eingangs erwähnten Grundsätze.
Dauer der Zielvereinbarungen
Das EnG laut Energiestrategie 2050, wie es nun dem Parlament vorliegt, sieht vor, dass die darin enthaltenen Massnahmen eine erste Etappe bis 2020 darstellen. Dies steht im Widerspruch mit der Dauer der Zielvereinbarungen, welche auf zehn Jahre ausgelegt ist. Sollte die Verordnung schon 2014 in Kraft treten, kommt es also zu einer mindestens 4-jährigen Überschneidung mit der geplanten ökologischen Steuerreform.
Zielvereinbarungen sollen uneingeschränkt Gültigkeit haben und sind daher bei sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu übernehmen.
Vorgaben zur Einhaltung der Zielvereinbarung
Laut Vorlage wird eine Zielvereinbarung als nicht erfüllt aufgehoben, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder mehr als der Hälfte der Dauer (entsprechend fünf Jahre) die Ziele verfehlt werden. Eine zeitliche Flexibilisierung bei diesen Bestimmungen erachten wir als nötig. Eine Gesamtschau über die Dauer der Zielvereinbarung allenfalls mit einer Zwischenbilanz nach fünf Jahren ist vorzuziehen. Vorgaben für die Reinvestition der Rückvergütung Mit der Reinvestition von 20 Prozent des Rückerstattungsbetrages sollen weitere Massnahmen zur Effizienzsteigerung umgesetzt werden. In der Vorlage wird explizit darauf hingewiesen, dass damit nicht wirtschaftliche Massnahmen ergriffen werden können.
Die Wirtschaftlichkeit der über die 20% reinvestierten Rückvergütung für Zusatzmassnahmen muss aber weiterhin gegeben sein. Massnahmen, die trotz Finanzbeihilfe durch die Rückvergütung noch immer keinen sinnvollen Payback nach firmeninternen Grundsätzen erreichen, sind nicht zu verantworten.
Der Planungshorizont von Unternehmen erstreckt im Mittel über fünf Jahre wenn nicht länger. Dies wird in der Vorlage unberücksichtigt gelassen. Sie geht sogar so weit, eine Reinvestition innerhalb eines Jahres nach erfolgter Rückerstattung zu fordern. Damit werden Investitionszyklen durchbrochen und eine effiziente Planung und Umsetzung behindert.
Die Reinvestition der Rückvergütung hat sich an den realen Investitionszyklen der Unternehmen zu orientieren. Eine Art Rückstellungskonto ist denkbar, auch um grössere Investitionen zu ermöglichen.
Systemgrenzen
Es ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Erfassung eines Grossverbrauchers erfolgt. So stellt sich die Frage, ob die Erfassung pro Betriebsstätte oder pro Gesamtunternehmen gilt.
Die Kriterien zur Erfassung der Unternehmen sind transparent darzulegen, bzw. der Systemperimeter ist eindeutig zu definieren.
Abschliessende Bemerkung
Die Handelskammer beider Basel kann die Vorlage gemäss bisheriger Ausführungen nicht unterstützen und fordert die Rückweisung zur Überarbeitung. Insbesondere gilt es, den ursprünglichen Zweck der Initiative – nämlich die Entlastung der Unternehmen – darin umzusetzen und schnell zu ermöglichen, was nur mit einer Nachbesserung bei der Rückerstattung gelingen wird.
Downloads
Stellungnahme Revision der EnV – Pa. Iv. 12.400
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
Artikel teilen
Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren
-
30. August 2018
Stellungnahme: Änderung der Postverordnung – neue Erreichbarkeitsvorgaben
Die «Änderung der Postverordnung (VPG; SR 783.01) – Neue... Weiterlesen...
-
23. August 2018
Stellungnahme: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019
Die Handelskammer beider Basel nimmt die Gelegenheit wahr, zum... Weiterlesen...
-
31. Juli 2018
8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs – Fortführung für die Jahre 2020 und 2021
Grundsätzlich ist die Handelskammer beider Basel mit den... Weiterlesen...
-
31. Mai 2018
Stellungnahme zur «Künftigen Parkierungspolitik» in Basel-Stadt
Mit der «Künftigen Parkierungspolitik» will der Kanton Basel-Stadt... Weiterlesen...
-
22. Mai 2018
Stellungnahme zur neuen Medizinprodukte-Regulierung
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Anpassung des Schweizer... Weiterlesen...
-
04. Mai 2018
Vernehmlassung zu «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung»
Die Handelskammer beider Basel lehnt die Landratsvorlage ab, da sie... Weiterlesen...
-
04. Mai 2018
Stellungnahme zum «Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation»
Stellungnahme der Handelskammer beider Basel bzgl. der... Weiterlesen...
-
23. April 2018
Stellungnahme zum dritten Agglomerationsprogramm
Das hohe Wirtschaftswachstum und die Zunahme der Bevölkerung in den... Weiterlesen...
-
23. April 2018
Stellungnahme Nationalstrassen 2020-2023 sowie Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
Die Handelskammer beider Basel teilt die Einschätzung des... Weiterlesen...